Behördenwegweiser
Jugendhilfeplanung
Beschreibung
Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe (in Freiburg: Amt für Kinder, Jugend und Familie / AKI) hat die Planungsverantwortung für die Angebote der Kinder, Jugendlichen und Familien in der Stadt.
Ziel ist es, mit den Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe positive Lebensbedingungen für junge Menschen und Familien in Freiburg zu erhalten oder zu schaffen. Damit kommen wir dem gesetzlichen Auftrag gemäß § 80 I SGB VIII nach:
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung
- den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
- den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
- die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.
Die Jugendhilfeplanung erarbeitet einen Überblick über das bestehende Angebot, stellt fest, wo weiterer Bedarf besteht und trägt Sorge dafür, dass notwendige neue Angebote auf den Weg gebracht werden.
Weiterführende Informationen zu Jugendhilfeplanung auf örtlicher und überörtlicher Ebene finden Sie auf der Internetseite des KVJS-Landesjugendamtes (Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg).
Informationen zum Beteiligungsprojekt "Jugend gehört gehört" im Rahmen der Freizeitstättenbedarfsplanung finden Sie unter www.freiburg.de/jhp.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten
Kontakt
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Öffentlicher Personennahverkehr
VAG: Linien 3, 5 und 27 Haltestelle "Europaplatz"