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Leistungen

Zweitwohnungsteuer

Die Stadt Freiburg i.Br. erhebt ab 01.01.2012 eine Zweitwohnungsteuer nach der Zweitwohnungsteuersatzung (ZwWStS) vom 18.10.2011. Über die wesentlichen Inhalte der Satzung und das Erhebungsverfahren wollen wir Sie nachstehend informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Alle Formulare finden Sie weiter unten in der Rubrik "Onlineantrag und Formulare".

Zuständige Stelle