Leistungen
Wohngeld beantragen
Onlineantrag und Formulare
- Checkliste Wohngeldantrag
- Online - Formloser Wohngeldantrag zur Fristenwahrung
- Online - Terminvereinbarung Wohngeld
- Online - Wohngeld (Lastenzuschuss) beantragen
- Online - Wohngeld (Mietzuschuss) beantragen
- Online - Wohngeld - Nachreichen von Unterlagen
- Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Lastenzuschuss (PDF)
- Wohngeld – barrierefreier Papierantrag auf Mietzuschuss (PDF)
- Wohngeld - Gewinn & Verlustrechnung bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- Wohngeld - Hinweise zum Datenschutz (PDF)
- Wohngeld - Lastenzuschuss - Fremdmittelbescheinigung (PDF)
- Wohngeld - Mietzuschuss - Angaben zur Miete (PDF)
- Wohngeld - Selbstauskunft einer selbstständig tätigen Person
- Wohngeld - Verdienstbescheinigung
Sie erhalten Wohngeld, wenn Sie nicht über ausreichendes Einkommen verfügen, um Ihren Wohnraum zu bezahlen. Das Wohngeld für Mieterinnen und Mieter heißt Mietzuschuss, das Wohngeld für Eigentümerinnen und Eigentümer von selbst genutztem Wohnraum heißt Lastenzuschuss.
Höhe:
Abhängig vom Einzelfall.
Es orientiert sich an der Haushaltsgröße, dem Einkommen und der Miete beziehungsweise Belastung.
Dauer:
In der Regel für 12 Monate.
Im Einzelfall kann dieser Zeitraum länger oder kürzer sein.
Wollen Sie Wohngeld nach diesem Zeitraum weiter beziehen, müssen Sie es neu beantragen.
Tipp:
Wenn Sie Wohngeld erhalten, sind Sie für diese Leistungen ggf. auch antragsberechtigt:
- Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
- Sozialticket beantragen
- Freiburger Familiencard beantragen
Nachrichten und Unterlagen zum Thema Wohngeld können Sie über das sichere Behördenkonto unter service-bw.de senden.