Sie haben einen Gebührenbescheid bekommen und möchten Widerspruch einlegen.
Gebührenbescheid ist zugegangen und noch nicht bestandskräftig
Widerspruchsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe
Bei einer Vertretung: Vollmacht
Bei stattgegebenem Widerspruch: keine
Bei zurückgewiesenem Widerspruch: nach Aufwand/ Verwaltungsgebührensatzung
Hinweis:
Ein Widerspruch kann selbst formuliert und vor Ende der Widerspruchsfrist bei der zuständigen Stelle eingereicht werden.
Vor Ende der Widerspruchsfrist kann ein Widerspruch auch zur Niederschrift bei der zuständigen Stelle abgegeben werden.
Stadtentwässerungssatzung
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 14.04.2021 freigegeben.