Leistungen
Wasserrechtliche Bewilligung beantragen
Mit der wasserrechtlichen Bewilligung erhalten Sie das Recht, ein Gewässer zu einem bestimmten Zweck zu nutzen. Zusätzlich sind Art und Maß der Nutzung wasserrechtlich festgelegt.
Dazu gehört
- Wasser aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen oder abzuleiten,
- oberirdische Gewässer aufzustauen oder abzusenken,
- feste Stoffe aus oberirdischen Gewässern zu entnehmen,
- Grundwasser zu entnehmen oder abzuleiten.
Ein Wasserwerksbetreiber kann beispielsweise eine wasserrechtliche Bewilligung zur Förderung von Trinkwasser beantragen.
Die Bewilligung wird erteilt:
- nur unter bestimmten Bedingungen (vor allem §§ 13, 14 Wasserhaushaltsgesetz - WHG) und
- auch nur für eine bestimmte Frist, in der Regel nicht länger als 30 Jahre (§14 Absatz 2 WHG).