Eheschließung mit einer oder einem ausländischen Staatsangehörigen anmelden
Heiraten gehört zu den schönsten Dingen der Welt. Unser Trauzimmer auch.
Sie haben das HOCH. Wir haben die ZEIT. Hier finden Sie unsere Trautermine.
Sie möchten einen schnellen Überblick zur Eheschließung?
Dann sehen Sie sich unseren Flyer Freiburg zum Heiraten schön! an.
Eine Übersicht zum Ablauf finden Sie unten im Abschnitt "Verfahrensablauf".
Onlineantrag und Formulare
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Anfrage erforderliche Unterlagen zur Eheschließung/Fragebogen
Mit diesem Formular haben Sie die Möglichkeit, online oder per Post bei uns zu erfragen, welche Unterlagen Sie zur Anmeldung Ihrer Eheschließung benötigen. Sofern Sie unsere Rückantwort per einfacher E-Mail wünschen, tragen Sie bitte Ihre E-Maildresse ein. Denn nur so wird uns Ihre E-Mail bekannt. Nutzen Sie unser Formular bitte nur dann, wenn Ihnen die Informationen auf unserer Homepage nicht weitergeholfen haben.
- Vollmacht Anmeldung Eheschliessung
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
- Die Eheschließenden
- müssen volljährig sein,
- müssen unverheiratet sein beziehungsweise dürfen sich nicht schon in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft befinden und
- dürfen nicht in gerader Linie (zum Beispiel Eltern und Kinder) verwandt beziehungsweise Geschwister oder Halbgeschwister sein.
- Durch das jeweilige Heimatrecht des ausländischen Partners oder der ausländischen Partnerin dürfen sich keine gesetzlichen Ehehindernisse ergeben.
Verfahrensablauf
Sie melden sich in den meisten Fällen mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin beim Standesamt Ihres Wohnortes persönlich an. Ist Ihr Partner oder Ihre Partnerin verhindert, müssen Sie eine schriftliche Vollmacht (Beitrittserklärung) vorlegen. Darin bestätigt die jeweils andere Person, dass sie mit der Anmeldung der Eheschließung einverstanden ist.
Stellt das Standesamt kein Ehehindernis fest, teilt es Ihnen dies mit. Die Mitteilung, dass Sie alle Voraussetzungen zur Eheschließung erfüllen, gilt für sechs Monate. Ansonsten müssen Sie die Eheschließung erneut anmelden.
Fristen
Sie können die Eheschließung frühestens 6 Monate vor dem gewünschten Trautermin anmelden.
Erforderliche Unterlagen
Wir empfehlen eine Anfrage an uns zu den erforderlichen Unterlagen
Kosten
- Prüfung der Ehefähigkeit: EUR 110,00
- bei Durchführung eines Befreiungsverfahrens: EUR 130,00
- standesamtliche Trauung donnerstags und freitags: 45,00
- standesamtliche Trauung samstags: EUR 155,00 (Samstage ausschließlich wie im Traukalender aufgeführt)
- standesamtliche Trauung vor einem anderen Standesamt in Baden-Württemberg als dem Standesamt, bei dem Sie die Eheschließung angemeldet haben: EUR 90,00 (samstags 200 €)
Hinweis: Weitere Kosten können beispielsweise dadurch entstehen, dass die Eheschließung nicht in den Diensträumen am Amtssitz des Standesamts stattfindet.
Bearbeitungsdauer
hängt vom Einzelfall ab
Hinweise
Stellt der Heimatstaat Ihres ausländischen Partners oder ihrer ausländischen Partnerin keine Ehefähigkeitszeugnisse aus, können Sie sich beim Standesamt über die Möglichkeit einer Befreiung erkundigen. Der Standesbeamte oder die Standesbeamtin nimmt den Antrag an und leitet ihn weiter.
Sind Sie als Paar aus wichtigen Gründen verhindert, können sie
- die Eheschließung schriftlich anmelden oder
- andere Personen schriftlich dazu bevollmächtigen.
Die schriftliche Anmeldung beziehungsweise die Vollmacht muss von beiden Eheschließenden unterschrieben sein.
Vertiefende Informationen
Ausführliche Informationen über den internationalen Urkundenverkehr und die Legalisation von Urkunden bietet das Auswärtige Amt.
Rechtsgrundlage
- § 11 Personenstandsgesetz (PStG) (Zuständigkeit)
- § 12 Personenstandsgesetz (PStG) (Anmeldung der Eheschließung)
- § 13 Personenstandsgesetz (PStG) (Prüfung der Ehevoraussetzungen)
- § 28 Personenstandsverordnung (PStV) (Anmeldung)
- § 29 Personenstandsverordnung (PStV) (Eheschließung)
- § 1309 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Ehefähigkeitszeugnis für Ausländer)
- § 5 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung des Personenstandsgesetzes (PStG-DVO) (Erhebung von Gebühren und Auslagen) in Verbindung mit Anlage 1 (Gebührenverzeichnis)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 20.06.2023 freigegeben.