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Leistungen

Fundsache abgeben oder nachfragen (Fundbüro)

Fundsachen sind anzeigepflichtig und an die für den Fundort zuständige Behörde abzuliefern.
Die Fundanzeige ist unverzüglich, d. h. zeitnah und ohne schuldhaftes Zögern, zu erstatten.

Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien bewahrt das Fundbüro nicht auf. Diese werden sofort entsorgt.