Home Service Service A-Z

Leistungen

Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung beantragen

Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU- oder Nicht-EWR-Staates besitzen, benötigen Sie für eine betriebliche Aus- und Weiterbildung in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis zu Ausbildungszwecken. Die Aufenthaltserlaubnis umfasst auch einen berufsausbildungsvorbereitenden Sprachkurs.

Die Aufenthaltserlaubnis kann zur Teilnahme an einem Schüleraustausch und in Ausnahmefällen zum Besuch einer Schule erteilt werden.

Zuständige Stelle