Entgegennahme von Beschwerden über Taxifahrer.
Wenn Sie sich über einen Taxifahrer beschweren möchten (z.B. wegen einer Fahrtverweigerung), so wenden Sie sich bitte an die Behörde, die für den Ort zuständig ist, an dem Sie losgefahren sind bzw. losfahren wollten. Zur Ahndung benötigen wir detaillierte Angaben zur Fahrt (siehe unten).
Keine
Keine
Keine
Hinweis:
Für die Ermittlung des Fahrers und eine evtl. Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens ist es erforderlich, dass Sie den Sachverhalt so ausführlich wie möglich schildern können. Hilfreich ist es im Übrigen, wenn Sie sich als Zeugen zur Verfügung stellen.
Keine
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 05.07.2016 freigegeben.