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Leistungen

Sterbeurkunde bestellen

Onlineantrag und Formulare

  • Bestellung von Personenstandsurkunden

    Bearbeitungszeit bis zu 5 (zuzüglich Postweg) Werktage

    Achtung: Für die Erstellung der ersten Geburtsurkunde für ein neugeborenes Baby gibt es eine andere Bearbeitungszeit. Weitere Informationen finden Sie unter  www.freiburg.de/geburten.

    Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung ab. Sollten sich Fragen ergeben, welche die Bearbeitung verzögern, melden wir uns selbständig und zeitnah bei Ihnen.

    Bezahlmöglichkeiten: Paypal und Kreditkarte

    Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
    3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht.  Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben

Sie benötigen eine Sterbeurkunde beispielsweise, wenn Sie den Nachlass abwickeln oder Leistungen von gesetzlichen oder privaten Versicherungen in Anspruch nehmen wollen.

Die Sterbeurkunde enthält

  • die Vornamen und den Familiennamen des verstorbenen Menschen,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • Ort und Tag der Geburt,
  • gegebenenfalls Geburtsnamen,
  • den letzten Wohnsitz,
  • den Familienstand,
  • die Vornamen und der Familienname des Ehegatten oder Lebenspartners beziehungsweise der Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes. Dies gilt auch, wenn der andere Ehegatte oder Lebenspartner beziehungsweise die andere Lebenspartnerin vorher verstorben ist. Dies gilt nicht, wenn zu Lebzeiten die Ehe geschieden oder die Lebenspartnerschaft aufgelöst wurde.
  • den Sterbeort und
  • den Zeitpunkt des Todes.

Internationale Sterbeurkunde
Eine Internationale Sterbeurkunde ist eine mehrsprachige Sterbeurkunde. Sie können diese im Ausland häufig ohne Übersetzung verwenden. Der mehrsprachige Vordruck enthält elf verschiedene Sprachen (Deutsch, Englisch, Französisch, Spanisch, Griechisch, Italienisch, Niederländisch, Polnisch, Serbisch / Kroatisch, Portugiesisch, Türkisch).


Hinweis:
Bitte vergewissern Sie sich, dass der Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Lebenspartnerschaft) mit dem angegebenen Ort der Beurkundung übereinstimmt oder das im Ausland stattgefundene Ereignis an dem oben angegebenen Ort nachbeurkundet wurde. Personenstandsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beurkundung erfolgte. Bitte wenden sich immer an dieses Standesamt. Die Ortsverwaltungen Munzingen, Opfingen, Kappel, Ebnet, Waltershofen, Hochdorf, Tiengen und Lehen haben eigenständige Standesämter für ihren Zuständigkeitsbereich.