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Leistungen

Schulräume und Sportstätten - Anmieten

Onlineantrag und Formulare

Das Gebäudemanagement ist für die außerschulische Nutzung der Schulsportstätten und Schulräume zuständig. Die Überlassung erfolgt durch den Abschluss eines Mietvertrags. Private Nutzungen und Veranstaltungen sind nicht zugelassen.

Zuständige Stelle