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Leistungen

Reisepass - erstmalig oder nach Ablauf beantragen

Hinweis

Mit Stichtag 01. Mai 2025 tritt eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die die Erstellung und Übermittlung von Lichtbildern für die Beantragung von Personalausweis- und Passdokumenten betrifft. Ab diesem Datum können nur noch Lichtbilder akzeptiert werden, die durch zertifizierte Fotodienstleister über eine sichere Cloudschnittstelle digital an die zuständige Behörde übermittelt werden. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen und den Missbrauch durch manipulierte Fotos zu verhindern.

Unsere modernen Fotoboxen stehen Ihnen weiterhin im Bürgerservicezentrum zur Verfügung. So können Sie direkt vor Ihrem Termin im Gebäude passende Lichtbilder anfertigen.

Was ändert sich für Sie als Bürger*innen?

• Lichtbilder in ausgedruckter Form dürfen nicht mehr akzeptiert werden.
• Sie können Ihre Lichtbilder bei zertifizierten Fotodienstleistern anfertigen lassen, welche die digitale Übertragung über die vorgeschriebene Schnittstelle gewährleisten.

Was sollten Sie beachten?

• Für Kinder unter 3 Jahren sind unsere Fotoboxen nicht ausgelegt, hier wird der Gang zum zertifizierten Fotografen empfohlen.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Fotodienstleister, ob dieser zertifiziert ist und die digitale Übermittlung unterstützt.
• Auf folgenden privaten Websites können Sie zertifizierte Fotodienstleister in Ihrer Region finden:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um die uns zum 01.05.2025 bekannten Anbieter handelt. Diese Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Information für Fotodienstleister*innen

Informieren Sie sich beim Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik über die Voraussetzungen und den Ablauf der Zertifizierung und die Anbindung an eine Cloud:

BSI TR-03170 Sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern an die Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörden

 

 

Hinweis

Mit Stichtag 01. Mai 2025 tritt eine wichtige Gesetzesänderung in Kraft, die die Erstellung und Übermittlung von Lichtbildern für die Beantragung von Personalausweis- und Passdokumenten betrifft. Ab diesem Datum können nur noch Lichtbilder akzeptiert werden, die durch zertifizierte Fotodienstleister über eine sichere Cloudschnittstelle digital an die zuständige Behörde übermittelt werden. Ziel ist es, die Qualität und Sicherheit der Lichtbilder zu erhöhen und den Missbrauch durch manipulierte Fotos zu verhindern.

Unsere modernen Fotoboxen stehen Ihnen weiterhin im Bürgerservicezentrum zur Verfügung. So können Sie direkt vor Ihrem Termin im Gebäude passende Lichtbilder anfertigen.

Was ändert sich für Sie als Bürger*innen?

• Lichtbilder in ausgedruckter Form dürfen nicht mehr akzeptiert werden.
• Sie können Ihre Lichtbilder bei zertifizierten Fotodienstleistern anfertigen lassen, welche die digitale Übertragung über die vorgeschriebene Schnittstelle gewährleisten.

Was sollten Sie beachten?

• Für Kinder unter 3 Jahren sind unsere Fotoboxen nicht ausgelegt, hier wird der Gang zum zertifizierten Fotografen empfohlen.
• Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei Ihrem Fotodienstleister, ob dieser zertifiziert ist und die digitale Übermittlung unterstützt.
• Auf folgenden privaten Websites können Sie zertifizierte Fotodienstleister in Ihrer Region finden:

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei um die uns zum 01.05.2025 bekannten Anbieter handelt. Diese Auflistung hat keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Information für Fotodienstleister*innen

Informieren Sie sich beim Bundesamt für Sicherheit und Informationstechnik über die Voraussetzungen und den Ablauf der Zertifizierung und die Anbindung an eine Cloud:

BSI TR-03170 Sichere elektronische Übermittlung von Lichtbildern an die Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörden

 

In vielen Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) benötigen Sie bei der Einreise einen Reisepass.

Tipp: Ausführliche Reise- und Sicherheitshinweise für alle Länder finden Sie im Onlineangebot des Auswärtigen Amtes. Dort erfahren Sie unter "Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige", für welche Länder ein Reisepass erforderlich ist oder ein Personalausweis genügt.
Bitte beachten Sie auch, dass der Reisepass in einigen Ländern über die Dauer des Aufenthalts hinaus eine bestimmte Zeit gültig sein muss.

Normalerweise werden Reisepässe mit 32 Seiten ausgestellt.
Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge).

Neben Ihren persönlichen Daten und Ihrem Foto, werden auch Ihre Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Reisepass gespeichert (Biometriefunktion).
Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten zugänglich.

Die Gültigkeitsdauer des Reisepasses ist von Ihrem Alter abhängig.

  • unter 24 Jahren: Reisepass ist sechs Jahre gültig.
  • ab 24 Jahren: Reisepass ist zehn Jahre gültig.


Schon vor Ablauf der Gültigkeitsdauer ist ein Reisepass unter anderem ungültig, wenn:

  • der Reisepass eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers oder der Inhaberin nicht zulässt oder
  • der Reisepass verändert worden ist oder
  • Eintragungen nach dem Passgesetz fehlen oder unzutreffend sind (mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort oder die Größe).


In Eilfällen können Sie einen Reisepass im Expressverfahren beantragen.
Wird der Passantrag bis 11:30 Uhr an die Bundesdruckerei übermittelt, liegt in der Regel Ihr Reisepass am darauffolgenden dritten Werktag (es zählen Mo – Fr, ohne Feiertage) im Bürgerservicezentrum abholbereit vor. Bitte beachten Sie, dass hierfür eine höhere Gebühr anfällt.
Kann der Reisepass auch im Expressverfahren nicht rechtzeitig vor Reisebeginn fertig gestellt werden, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt und ausgehändigt werden.

Tipp: Alle wichtigen Informationen über den elektronischen Reisepass finden Sie auf den Informationsseiten des Bundesinnenministeriums.