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Mooswaldhalle anmieten

Die Mooswaldhalle in Freiburg-Hochdorf kann für Veranstaltungen von Vereinen, öffentlichen Einrichtungen und Gewerbebetrieben angemietet werden.

Zuständige Stelle

Ortsverwaltungen

Voraussetzungen

  • Die Halle ist nicht bereits durch Schulen oder Vereine belegt.
  • In den Schulferien ist keine Belegung möglich.
  • Die Genehmigung erfolgt durch den Hochdorfer Ortschaftsrat.

Verfahrensablauf

Es ist Schriftlicher Antrag erforderlich. Bei einer Zusage erfolgt der Abschluss eines Mietvertrages.

Erforderliche Unterlagen

Schriftlicher Antrag.

Kosten

Die Kosten richten sich nach dem Tarifverzeichnis der Mooswaldhalle.

Hinweise

Hinweis:Mit dem Abschluss des Mietvertrages wird auch die Wirtschaftserlaubnis erteilt.

Vertiefende Informationen

  • Es handelt sich um eine Mehrzweckhalle.
  • Die Halle ist in verschiedene Größen teilbar.
  • Eine Küche und Parkplätze sind vorhanden.

Rechtsgrundlage

Richtlinien für die Überlassung von öffentlichen Einrichtungen der Stadt Freiburg i. Br.

Hier: Tarifverzeichnis für die Mooswaldhalle

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 29.08.2016 freigegeben.