Ein Fahrzeug, dass Sie gekauft haben und bereits im Ausland zugelassen war, müssen Sie sofort auf Ihren Namen umschreiben lassen.
Voraussetzungen für die Zulassung des Fahrzeugs auf Ihren Namen sind:
Sie oder Ihre Vertretung müssen die Umschreibung bei der zuständigen Zulassungsbehörde beantragen.
Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht Ihnen ein Formular zum Download oder ein Onlinedienst über das Internet zur Verfügung.
Die Zulassungsbehörde kann verlangen, dass Sie Ihr Fahrzeug vorführen.
Hinweis: Eine automatische Mitteilung der Umschreibung an die ausländische Zulassungsbehörde erfolgt nicht.
schnellst möglich
Hinweis: Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen "H", "BI" oder "aG" in ihrem Schwerbehindertenausweis sind von der Kraftfahrzeugsteuer befreit.
Hinweis: Die Versicherungsbestätigung über die Kfz-Haftpflichtversicherung erhalten Sie bei der Versicherung Ihrer Wahl. Meist können Sie diese telefonisch anfordern. Die Versicherung wird von der zuständigen Stelle automatisch über die Zulassung des Fahrzeugs informiert.
nach Verwaltungsaufwand: ab EUR 30,60
Hinweis: Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.
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Dieser Text entstand in entstand in enger Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur. Die Stadt Freiburg hat diesen am 24.02.2015 freigegeben.