Führerschein (international) beantragen
In bestimmten, meist außereuropäischen Ländern benötigen Sie zusätzlich zum nationalen einen Internationalen Führerschein.
Hinweis: In welchen Ländern Sie einen internationalen Führerschein benötigen, erfahren Sie von den großen Automobilclubs, in Reisebüros und bei den jeweiligen Botschaften und Konsulaten.
Sie benötigen innerhalb der EU-/EWR-Staaten keinen internationalen Führerschein. Er kann dennoch nützlich sein, wenn Sie im Ausland einen Mietwagen benutzen.
Der Internationale Führerschein wird für drei Jahre ausgestellt, es sei denn, eine nationale Führerscheinklasse ist kürzer befristet. Dies ist z.B. bei Fahrerlaubnissen für Lastkraftwagen oder Busse (Klasse C, C1, D oder D1) der Fall. Ein abgelaufener Internationaler Führerschein kann nicht verlängert werden.
Die Fahrerlaubnisbehörden müssen dem Kraftfahrt-Bundesamt die Ausstellung Ihres Internationalen Führerscheins mitteilen. Diese Information wird zusammen mit der Führerscheinnummer Ihres Kartenführerscheins im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert. Sollten Sie noch einen Papierführerschein haben, müssen Sie diesen auf den Kartenführerschein umstellen lassen.
Onlineantrag und Formulare
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Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Zuständige Stelle
Ortsverwaltungen
Voraussetzungen
Die Voraussetzungen sind:
- Mindestalter: 18 Jahre
- Besitz eines deutschen Kartenführerscheins
- Wohnsitz in Deutschland an mindestens 185 Tagen im Jahr oder Wohnsitz in einem Staat, der keine Vertragspartei des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968 ist
Verfahrensablauf
Sie müssen den Internationalen Führerschein bei der Führerscheinstelle Ihres Wohnortes beantragen. Unter Vorlage der erforderlichen Unterlagen kann der Internationale Führerschein auch mit einer schriftlichen Vollmacht beantragt und abgeholt werden. Das Antragsformular erhalten Sie vor Ort oder steht Ihnen je nach Angebot auch zum Download zur Verfügung.
Hinweis: Bei Vorliegen aller Voraussetzungen und erforderlichen Dokumente/Unterlagen stellt die Führerscheinstelle den Internationalen Führerschein sofort aus. Wenn die zuständige Stelle eine Ortsverwaltung ist, beträgt die Bearbeitungszeit ca. 2 Wochen.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- biometrisches Passfoto (in Papierform)
- EU-Führerschein im Scheckkartenformat: Wenn Sie noch einen alten Führerschein im Papierformat haben, müssen Sie diesen in einen Scheckkartenführerschein umtauschen.
Kosten
EUR 16,30
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungszeit hängt von der zuständigen Stelle ab:
- Stadt Freiburg - Fachservice Ordnungsangelegenheiten: sofort
- Ortsverwaltung: bis zu 2 Wochen
Hinweise
Keine
Rechtsgrundlage
- § 6 Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Einteilung der Fahrerlaubnisklassen)
- § 7 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) (Ordentlicher Wohnsitz)
- § 25a Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins)
- § 25b Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Ausstellung des Internationalen Führerscheins)
- § 29 Fahrerlaubnis-Verordnung (Fev) (Ausländische Fahrerlaubnisse)
- Gbührennummern 126.2, 207 und 202.5 der Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 17.10.2022 freigegeben.