Leistungen
Führerschein - Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Onlineantrag und Formulare
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Anlage zum Antrag auf Teilnahme am Begleiteten Fahren ab 17
Für jede Begleitperson eigenes Formular ausfüllen
- Formular - Antrag auf „Begleitetes Fahren ab 17" / Zustimmung der gesetzlichen Vertreter
- Formular - Erteilung einer Fahrerlaubnis
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Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Möchten Sie schon vor dem 18. Geburtstag den Führerschein machen? Dann können Sie am "Begleiteten Fahren ab 17" teilnehmen.
Sie können die Fahrschulausbildung ein Jahr eher beginnen und erhalten nach erfolgreicher Fahrprüfung die Erlaubnis für die Klassen B und BE (PKW). Sie dürfen nur in Begleitung einer namentlich benannten Person Auto fahren. Die Begleitperson muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Sie soll den Jugendlichen vor Antritt und während der Fahrt Sicherheit beim Fahren geben und ihnen zur Seite stehen.