Forstrechtliche Genehmigung für organisierte oder gewerbliche Veranstaltungen beantragen
z.B. Laufveranstaltung im Wald, Drehgenehmigungen, Fahrtechnikkurse für Mountainbiker, umwelt-/erlebnispädagogische Veranstaltungen
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
-
18 Jahre alt
Verfahrensablauf
Sie beantragen die Genehmigung schriftlich unter Verwendung des Formulars beim Forstamt. Bei Veranstaltungen, die zum Teil außerhalb des Waldes stattfinden, bzw. weitere Genehmigungen erforderlich sind, sind beim Amt für Öffentliche Ordnung, Stabstelle Veranstaltungsmanagement zu beantragen.
Ansprechpartner:
Herr Hoffmann
Telefon 0761/201-6210
E-Mail dirk.hoffmann@stadt.freiburg.de
Fristen
Mindestens 4 Wochen vorher, bei größeren Veranstaltungen 4 Wochen vor Ausschreibung/ Veröffentlichung.
Erforderliche Unterlagen
- Formular
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ggf. ergänzendes Veranstaltungskonzept
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Lageplan
Kosten
Kosten zwischen 28,50 € und 461,50 €
Bearbeitungsdauer
-
Hinweise
Tipp:
Die Genehmigung sollte bei kleineren Veranstaltungen mindestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden, da neben der forstrechtlichen Genehmigung nach dem Landeswaldgesetz natur-und artenschutzrechtliche Belange geprüft werden müssen und i.d.R. naturschutzrechtliche Zustimmungen erforderlich sind.
Bei Sportveranstaltungen sind wegen der Erholungsnutzung des Waldes durch andere Waldbesucher Sperrungen oder Streckenposten notwendig. Im Wald gilt zudem in der Zeit vom 1. März bis 31. Oktober ein gesetzliches Rauchverbot.
Für offene Feuer bedarf es einer Ausnahmegenehmigung des Forstamtes. Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände im Wald ist i.d.R. nicht gestattet.
Vertiefende Informationen
Weitere Informationen finden Sie hier.
Rechtsgrundlage
- §37 Abs. 2 Landeswaldgesetz
- Erholungswaldsatzung
- Umwelt- und Naturschutzrecht
- Polizeiverordnung
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 06.04.2016 freigegeben.