Entwässerungsantrag
Kanalbeitragsbescheinigung
Onlineantrag und Formulare
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Die Beitragsschuld entsteht, sobald ein Grundstück an eine betriebsfähige Abwasserbeseitigungsanlage angeschlossen werden kann oder mit dem tatsächlichen Anschluss.
Verfahrensablauf
Banken, Bausparkassen, Versicherungen und Notare fordern Erwerber/innen von Grundstücken und Immobilien auf, eine Bescheinigung von der Stadt Freiburg i. Br vorzulegen, aus der entnommen werden kann, ob für ein Grundstück in Zukunft noch Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz zu zahlen sind.
Hinsichtlich der Frage, ob der Kanalanschlussbeitrag für ein bestimmtes Grundstück bereits abgerechnet worden ist oder ob und ggf. in welcher Höhe ein Kanalanschlussbeitrag noch erhoben wird, kann eine Bescheinigung ausgestellt werden.
Eine solche Auskunft erhalten die Eigentümer/innen bzw. Erbbauberechtigten des betreffenden Grundstücks; andere Personen nur dann, wenn erkennbar ein berechtigtes Interesse vorliegt (z.B. Kaufinteressent/in). Die Bescheinigung kann entweder formlos beantragt oder es kann der zum Download bereitgestellte Antrag verwenden werden. Um Verwechslungen zu vermeiden sollte das Grundstück genau bezeichnet werden (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück Nr. ); ferner sollte dargelegt werden, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird.
Im Zusammenhang mit eventuellen Erschließungsfragen wird darauf hingewiesen, dass zusätzlich zu den Kanalanschlussbeiträgen, die vom Eigenbetrieb Stadtentwässerung erhoben werden, unter Umständen auch noch Erschließungsbeiträge erhoben werden. Hierzu gibt das Garten und Tiefbauamt Auskunft.
Kosten
Für die Ausstellung einer Beitragsbescheinigung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben, die im Normalfall 10,00 EUR (einschließlich Portokosten) beträgt, je nach Arbeitsaufwand aber auch höher ausfallen kann.
Rechtsgrundlage
§ 32 ff. der Stadtentwässerungssatzung der Stadt Freiburg i.Br. in Verbindung mit §§ 20 ff. des Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG).
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 26.01.2016 freigegeben.