Home Service Service A-Z

Leistungen

Beschleunigtes Fachkräfteverfahren durchführen

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 01.03.2020 in Kraft getreten. Es dient durch verkürzte Bearbeitungsfristen der beschleunigten Einreise von qualifizierten Fachkräften.

Die Ausländerbehörde agiert hierbei als Verfahrensmittlerin zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Stellen (Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit, Auswärtiges Amt etc.).
Fachkräfte haben zwischen dem beschleunigten Fachkräfteverfahren und dem regulären Visumsverfahren ein Wahlrecht.

Zuständige Stelle