Leistungen
Beschleunigtes Fachkräfteverfahren durchführen
Onlineantrag und Formulare
- Antrag - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren durchführen
- Antrag - Beschleunigtes Fachkräfteverfahren durchführen (barrierefrei)
- Onlineantrag - Beantragung des beschleunigten Fachkräfteverfahrens
- Stellenbeschreibung - Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
- Untervollmacht Arbeitgeber
- Untervollmacht Arbeitgeber (barrierefrei)
- Vollmacht Arbeitgeber
- Vollmacht Arbeitgeber (barrierefrei)
- Vollmacht Familiennachzug Ehegatte
- Vollmacht Familiennachzug Ehegatte (barrierefrei)
- Vollmacht Familiennachzug minderjähriges Kind
- Vollmacht Familiennachzug minderjähriges Kind (barrierefrei)
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ist durch das Fachkräfteeinwanderungsgesetz zum 01.03.2020 in Kraft getreten. Es dient durch verkürzte Bearbeitungsfristen der beschleunigten Einreise von qualifizierten Fachkräften.
Die Ausländerbehörde agiert hierbei als Verfahrensmittlerin zwischen dem Arbeitgeber und den beteiligten Stellen (Anerkennungsstelle, Bundesagentur für Arbeit, Auswärtiges Amt etc.).
Fachkräfte haben zwischen dem beschleunigten Fachkräfteverfahren und dem regulären Visumsverfahren ein Wahlrecht.