Leistungen
Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte beantragen
Onlineantrag und Formulare
- Online beantragen - Berufskraftfahrer-Qualifikation - Zertifizierung als anerkannte Ausbildungsstätte
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Online-Terminvereinbarung Führerscheinstelle
Bitte beachten Sie, dass persönliche Vorsprachen im Rathaus im Stühlinger nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.
Fahrer und Fahrerinnen im Güterkraft- oder Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken auf öffentlichen Straßen sind zur Grundqualifikation und zur Weiterbildung verpflichtet.
Als Träger einer Ausbildungsstätte können Sie Kurse zur beschleunigten Grundqualifikation beziehungsweise Weiterbildung anbieten. Dafür muss Ihr Betrieb eine anerkannte Ausbildungsstätte sein.
Bisher gab es zwei unterschiedliche Arten der Anerkennung (gesetzlich und amtlich). Gemäß § 30 Abs. 1 BKrFQG gelten die bislang gesetzlich anerkannten Ausbildungsstätten längstens bis zum 02.12.2022 als anerkannt.
Danach ist die Beantragung der amtlichen Anerkennung als Ausbildungsstätte durch die zuständige Behörde erforderlich.
Achtung: Wenn Sie landes- oder bundesweit Schulungen anbieten wollen, ist es erforderlich, für jeden Veranstaltungsort einzeln eine Anerkennung zu beantragen.