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Leistungen

Beratung und Unterstützung zu Unterhaltsansprüchen

Mit der Beratung und Unterstützung wollen wir Ihnen die Möglichkeiten aufzeigen, wie Sie die Unterhaltsansprüche für Ihr Kind oder als junger Volljähriger geltend machen können. Als Mutter eines nichtehelichen Kindes können auch Sie nach der Geburt des Kindes einen eigenen Unterhaltsanspruch haben.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Sie haben Anspruch auf Beratung, wenn Sie in Freiburg wohnen und

  • für Ihr Kind Ihnen die alleinige elterliche Sorge zusteht oder
  • das Kind sich trotz gemeinsamer elterlicher Sorge überwiegend bei Ihnen aufhält oder
  • Sie eine junge volljährige Person bis zum 21. Lebensjahr sind.

Verfahrensablauf

Sie können uns anrufen oder zur Sprechzeit persönlich vorbeikommen.

Fristen

Keine

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • alle Ihnen zur Verfügung stehenden Unterlagen zu den Einkommensverhältnissen des Unterhaltspflichtigen, Unterhaltsurkunden oder Beschlüsse oder Urteile über Unterhaltsverpflichtungen

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage

§ 1601 – 1615 l Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ( Unterhalt)
§ 18 SGB VIII

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat dessen Fassung am 22.08.2017 freigegeben.