Leistungen
Benutzung der Straßenfläche beim Bauen beantragen
Onlineantrag und Formulare
- Formular - Aufgrabung von Straßen beantragen Antrag auf Aufgrabung in öffentlichen Verkehrsflächen mit verkehrsrechtlicher Anordnung
- Formular - Schuttmulde abstellen Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Abstellen einer Schuttmulde im öffentlichen Verkehrsraum
- Infoblatt Schuttmulde Schuttmulden im öffentlichen Verkehrsraum unterstehen einer Kennzeichnungspflicht, welche in diesem Infoblatt näher erläutert wird.
- Infoblatt Verkehrszeichenplan Anträge auf verkehrsrechtliche Anordnungen haben grundsätzlich unter Vorlage von Verkehrszeichenplänen durch den Antragsteller zu erfolgen. Für die Erstellung und Genehmigung der Verkehrszeichenpläne gelten Mindestvoraussetzungen, welche in diesem Infoblatt aufgeführt sind.
- Online beantragen - Sondernutzung von Straßen Antrag auf Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Verkehrsflächen und verkehrsrechtlicher Anordnung. Bsp.: Autokran, Hubarbeitsbühne, Materiallager, etc.
Auf dem Baugrundstück ist möglicherweise nicht genug Platz. Dann können Sie darauf angewiesen sein, vorübergehend eine öffentliche Verkehrsfläche zu benutzen. Beispiele sind
- das Einrichten einer Baustelle,
- die Lagerung von Baumaterialien oder
- das Aufstellen eines Gerüstes.
Da die Straßenverkehrs-Ordnung ein Verbot von Hindernissen auf der Straße vorsieht, benötigen Sie für diese Fälle eine Ausnahmegenehmigung. Die zuständigen Stellen können solche Ausnahmen in Einzelfällen genehmigen.
Es gibt Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken. Vor ihrem Beginn müssen Sie von der zuständigen Behörde bestimmte Anordnungen einholen. Diese Anordnungen kann auch das Unternehmen einholen, das Sie mit den Bauarbeiten beauftragt haben.
Beispielsweise:
- In welcher Weise muss die öffentliche Fläche abgesperrt und gekennzeichnet werden?
- Muss der Verkehr - auch bei teilweiser Straßensperrung - beschränkt, umgeleitet oder besonders geregelt werden und wie ist dies durchzuführen?
- Müssen gesperrte Straßen und Umleitungen gekennzeichnet werden und wenn ja, wie hat dies zu geschehen?
Befolgen Sie die Anordnungen der Behörde. Gegebenenfalls müssen Baulampen, Blinklichter oder Ähnliches installiert werden. Die Behörde kann die Aufstellung einer Ampelanlage verlangen.
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Sie benötigen für die genannten Fälle eine Ausnahmegenehmigung.
Verfahrensablauf
Stellen Sie den Antrag zur Benutzung der öffentlichen Verkehrsfläche spätestens zwei Wochen vor Beginn der geplanten Maßnahme. Das können Sie schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Behörde tun.
Fristen
Der Antrag muss spätestens zwei Wochen vor Beginn der Arbeiten bei der zuständigen Behörde vorliegen.
Erforderliche Unterlagen
keine
Kosten
Es können Gebühren in unterschiedlicher Höhe anfallen.
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
03.08.2023 Verkehrsministerium Baden-Württemberg