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Leistungen

Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsverbot und von Ferienreiseverordnung (Monate Juli und August eines Jahres) beantragen

Sonntage und gesetzliche Feiertage sind besonders geschützt. Das Feiertagsgesetz (FTG) verbietet an diesen Tagen öffentlich bemerkbare Arbeiten, die die Ruhe des Tages beeinträchtigen können.

Eine Ausnahmegenehmigung erhalten Sie unter anderem dann, wenn Sie uns die Dringlichkeit des Transports nachweisen.

Zuständige Stelle