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Leistungen

Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte beantragen

Sie können als ausländische Fachkraft aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten eine Aufenthaltserlaubnis für bis zu sechs Monate zur Suche nach einem Arbeitsplatz erhalten, zu dessen Ausübung ihre Qualifikation befähigt. Voraussetzung ist zudem, dass Sie über der angestrebten Tätigkeit entsprechende Sprachkenntnisse verfügen.

Achtung: Sie dürfen mit diesem Aufenthaltstitel nur zu Probebeschäftigungen bis zu 10 Stunden je Woche, zu deren Ausübung Ihre erworbene Qualifikation als Fachkraft befähigt, erwerbstätig sein.

Zuständige Stelle