Antrag auf Sondernutzungserlaubnis von öffentlichen Verkehrsflächen und verkehrsrechtlicher Anordnung. Bsp.: Autokran, Hubarbeitsbühne, Materiallager, etc.
Der Antrag muss durch die Baufirma (nicht Bauherr) bei der Baustellenkoordinierung per Mail eingereicht werden. Je nach Komplexität kann ein Ortstermin zur genauen Abstimmung notwendig werden. Danach erfolgt der Versand der Genehmigung und der verkehrsrechtlichen Anordnung.
Der Antrag muss spätestens 15 Arbeitstage vor der geplanten Aufgrabung eingereicht werden.
Die Genehmigung gilt nur für einen bestimmten Zeitraum. Verzögert sich der Baubeginn oder das geplante Bauende muss dies der Baustellenkoordinierung schnellstmöglich mitgeteilt werden.
Anträge werden erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeitet.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 24.09.2024 freigegeben.