Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Abstellen einer Schuttmulde
Der Antrag muss durch die Baufirma oder den Lieferanten der Schuttmulde (nicht Bauherr) bei der Baustellenkoordinierung per Mail eingereicht werden. Danach erfolgt die Ausnahmegenehmigung.
Der Antrag muss spätestens 15 Werktage vor der geplanten Nutzung beim Garten- und Tiefbauamt, SG Baustellenkoordinierung, gestellt werden.
Die Gültigkeit bezieht sich auf den genehmigten Zeitraum
Anträge werden erst nach vollständigem Eingang aller Unterlagen bearbeitet.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 10.10.2024 freigegeben.