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Leistungen

Angrenzerbeteiligung – Einsicht in Pläne nehmen & Einwendungen erheben

Onlineantrag und Formulare

Bei Bauvorhaben müssen Eigentümer angrenzender Grundstücke, die sogenannten Angrenzer, am Bauverfahren beteiligt werden. Die Angrenzer werden über das geplante Bauvorhaben benachrichtigt und dürfen Einsicht in die geplanten Baumaßnahmen nehmen. Einwendungen oder Bedenken gegen das Vorhaben können bei der Gemeinde schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden.

Die Gemeinde kann auch sonstige Eigentümer benachbarter Grundstücke (sonstige Nachbarn) hinzuziehen, wenn das Bauvorhaben nachbarlich geschützte Belange berührt.

Die Angrenzer müssen nicht beteiligt werden, wenn

  • sie durch das geplante Bauvorhaben offensichtlich nicht berührt werden
  • sie bereits eine schriftliche Zustimmung abgegeben oder die Bauvorlagen unterschrieben haben