Im April 2024 konnte die Stadt die Räumlichkeiten des Morat-Instituts für Kunst und Kunstwissenschaft erwerben, da sich das Sammlerehepaar Eva-Maria und Franz Armin Morat nach 40 Jahren vom aktiven Stiftungsgeschäft verabschiedet haben. Der Kauf und die Sanierung des Gebäudes wurde durch eine großzügige Spende der in Freiburg lebenden Mäzenin Gertraud Hurrle möglich. Voraussichtlich im Herbst 2025 werden die Sanierungsmaßnahmen abgeschlossen sein.
Ausschreibung Städtische Galerie für das Jahr 2026
Diese Ausschreibung findet vorbehaltlich des Gemeinderatsbeschlusses zur Widmung und zum Nutzungskonzept der Morat-Hallen am 3. Juni 2025 statt.
Wer kann sich bewerben?
Die Städtische Galerie Freiburg in den Morat-Hallen ist ausdrücklich ein Ort für die professionelle Szene der Bildenden Kunst aus dem Dreiländereck. Künstler*innen mit einer anerkannten künstlerischen Ausbildung an einer Kunsthochschule und Künstler*innengruppen sowie Kurator*innen können sich beim Kulturamt mit einem Ausstellungskonzept bewerben. Einzelausstellungen finden nur in Ausnahmefällen statt.
Wann und wo kann man sich bewerben?
Bewerbungen können bis 15. Juni online eingereicht werden. Hier können Sie den Onlinebewerbungsprozess starten.
Neben Angaben zu den Kosten müssen folgende Unterlagen in digitaler Form zusammengefasst in einem PDF-Dokument im Bewerbungsprozess hochgeladen werden: Ausstellungskonzept (max. 2 Seiten), Portfolio mit Vita (max. 8 Seiten).
Hinweis: Eine Bewerbung für eine Ausstellung in den Morat-Hallen ist nur für eine der beiden Ausschreibungen (entweder Städtische Galerie oder Morat-Halle Nord) möglich.
Wie ist der Ausstellungsraum beschaffen?
Der neue Ausstellungsraum ist 230 qm groß. Die bespielbaren Wände sind 3,80 m hoch, während die Sheddächer bis zu 6,60 m hoch sind.Vorabbesichtigung der Ausstellungsräumlichkeiten: Do, 15. Mai, 16 – 18 Uhr, Lörracher Straße 31.
Wie findet die Auswahl statt?
Die Kulturverwaltung vergibt die Räume der Städtischen Galerie auf Basis der Empfehlung einer Jury. Die Bewerber*innen werden umgehend nach dem Auswahlverfahren benachrichtigt.
Regelmäßige Kooperationen, die nicht in der Jury beraten werden, sind die trinationale Regionale, der Förderpreis Bildende Kunst, die Fotobiennale Mulhouse sowie der Paul Ege Kunstpreis (triennal).
Unter welchen Rahmenbedingungen können Ausstellungen stattfinden?
Für eine Ausstellung in der Städtischen Galerie ist eine Ausstellungsvergütung von bis zu 500 Euro (inkl. MwSt.) pro Künstler*in vorgesehen, maximal jedoch 1500 Euro (inkl. MwSt.). Die Beaufsichtigung der beiden Hallen (Städtische Galerie und Morat-Halle Nord) wird durch eine Aufsichtskraft der Stadt sichergestellt. Eine ständige Beaufsichtigung einzelner Kunstwerke kann dadurch nicht gewährleistet werden und muss bei Bedarf in Eigenleistung erfolgen.
Die Städtische Galerie hat einen kleinen Pool an Technik (Projektoren, Bildschirme, Tontechnik), die kostenfrei verwendet werden kann. Es steht zusätzlich ein Budget für Sach- und Transportkosten zur Verfügung.
Die Öffentlichkeitsarbeit wird zusammen mit dem Kulturamt durchgeführt.