Wenn Ihnen Ihre Gewerbeanmeldung, Gewerbeummeldung oder Gewerbeabmeldung abhanden gekommen ist, so können Sie eine Zweitschrift (Kopie) beantragen.
Ihr Gewerbe befindet bzw. befand sich in Freiburg.
Den Antrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle stellen.
Die Gewerbebehörde der Stadt Freiburg ist zuständig, wenn sich Ihr Gewerbe in Freiburg befindet bzw. befand.
Personalausweis oder Reisepass
Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der aktuellen Gebührensatzung der Stadt Freiburg.
Bearbeitung spätestens innerhalb 3 Tagen nach Zugang des Antrags.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 14.04.2021 freigegeben.