1. Informationen einholen
Informieren Sie sich über die für eine Eheschließung "erforderlichen Unterlagen" (siehe unten).
Sie möchten Lebenspartnerschaft in Freiburg umwalndeln, wohnen aber nicht hier? Das Standesamt Ihres Wohnsitzes informiert Sie über die erforderlichen Unterlagen und bereitet den rechtlichen Teil vor. Bei uns geht es in diesem Fall bei Schritt 4 weiter.
2. Dokumente besorgen
Wenn Sie alle erforderlichen Dokumente besorgt haben, geht es für Sie bei Schritt 3 weiter.
3. Anmeldung der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Die Anmeldung der Umwandlung ist erforderlich, damit wir feststellen können, ob die rechtlichen Voraussetzungen für die Umwandlung in eine Lebenspartnerschaft erfüllt sind oder ob der Umwandlung ein Eheverbot entgegensteht (Prüfung der Ehefähigkeit).
Setzen Sie sich am besten mit uns in Verbindung. Wir beraten Sie unter der Telefonnummer 201-3154 gerne. Oder schicken Sie eine E-Mail an ehe@stadt.freiburg.de.
4. Bestätigung des Trautermins
Wenn alle Voraussetzungen für die Umwandlung vorliegen, informieren wir Sie und Sie erhalten von uns eine Terminbestätigung.
5. Das Ja-Wort
Der wichtige Tag ist da. Wir freuen uns auf Sie.
Die Zeremonie der Umwandlung (Eheschließung) nimmt die Standesbeamtin oder der Standesbeamte vor und erfordert die Anwesenheit und Unterschrift beider Ehegatten.
Wenn Sie bei oder nach der Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft einen gemeinsamen Namen geführt haben, wird dieser nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft auch ihr Ehename. Haben Sie noch keine Entscheidung getroffen, können Sie dies im Rahmen der Eheschließung tun.
Lebt Ihr Kind im gemeinsamen Haushalt, kann es auch den Ehenamen erhalten.
Eine bestehende eingetragene Lebenspartnerschaft wird mit Inkrafttreten des Gesetzes nicht automatisch in eine Ehe umgewandelt. Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartner_innen beim Standesamt gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen.
Nach der Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe haben die Lebenspartner_innen die gleichen Rechte und Pflichten, als ob sie am Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft geheiratet hätten.