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Grenzgängerkarte für Staatsangehörige der Schweiz beantragen

Staatsangehörige der Schweiz, die nicht nach Deutschland ziehen und im Bundesgebiet länger als 3 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Grenzgängerkarte.

Hinweis: Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die Schweizer Staatsangehörigkeit oder
  • Sie sind mit einer oder einem Schweizer Staatsangehörigen verheiratet oder in aufsteigender oder in absteigender Linie verwandt.

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihren Aufenthalt innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Einreise nach Deutschland anzeigen. Die Anzeige muss folgende Angaben enthalten:

  • Name (auch mögliche frühere Namen)
  • Vornamen
  • Geburtsdatum und -ort
  • Ihre aktuelle Adresse und ehemalige Anschriften
  • ehemalige und jetzige Staatsangehörigkeiten
  • Zweck, Beginn und Dauer des Aufenthalts
  • wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht von einer anderen Person ableiten, mit der Sie verheiratet oder verwandt sind: Angaben zu dieser Beziehung

 

Die Ausländerbehörde prüft, ob Sie die Voraussetzungen für das Freizügigkeitsrecht erfüllen. Nach positiver Prüfung erhalten Sie eine Aufenthaltserlaubnis.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrisches Passbild
  • Arbeitsvertrag

 
Wenn Sie Ihr Aufenthaltsrecht auf ein bestimmtes Verhältnis zu einer bestimmten Person begründen:

  • Nachweis des Ehe- beziehungsweise Verwandtschaftsverhältnisses, sowie den Aufenthaltstitel in der Schweiz

Kosten

EUR 8,00

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 27.01.2022 freigegeben.