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Leistungen

Daueraufenthalt-EU - Erlaubnis beantragen

Die Daueraufenthaltserlaubnis-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel und der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt.


Vorteile der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

Wer die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU besitzt, kann sich unter erleichterten Bedingungen in den Mitgliedsländern der EU mit Ausnahme der Staaten Großbritannien, Irland und Dänemark niederlassen.

Die / Der Inhaberin / Inhaber einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU profitiert vor allem von erleichterten Einreisevorschriften für andere EU-Länder.

Zudem erlischt die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU im Gegensatz zur Niederlassungserlaubnis erst nach zwölf Monaten nach Ausreise aus dem Gebiet der EU sowie nach sechs Jahren bei einem Aufenthalt in einem anderen EU-Staat (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark).

Zuständige Stelle