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Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen oder Munition

Soll eine Waffe oder Munition über die Grenze zum dortigen Verbleib oder mit dem Ziel des Besitzwechsels in den, durch den oder aus dem Geltungsbereich des Gesetzes zu einer anderen Person transportiert werden, ist eine entsprechende Erlaubnis zum Verbringen von Waffen oder Munition erforderlich.