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Leistungen

Übernachtungsteuer

Die Stadt Freiburg i.Br. erhebt ab 01.01.2014 eine Übernachtungsteuer nach der Übernachtungsteuersatzung (ÜStS) vom 15.10.2013.
In der Sitzung des Gemeinderates am 15.10.2013 wurde dies beschlossen. (sh. Rats- und Bürgerinformationssystem, dort in der Gemeinderatssitzung vom 15.10.2013 unter der Tagesordnung 10.)
Über die wesentlichen Inhalte der Satzung und das Erhebungsverfahren wollen wir Sie nachstehend informieren. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an uns.

Die Übergangsregelung für vor dem 31.01.2023 vertraglich abgeschlossene berufliche Übernachtungen, gilt nur für Übernachtungen bis zum 31.12.2023.
Alle Übernachtungen danach sind steuerpflichtig, egal, wann die Buchung oder der Vertrag abgeschlossen worden ist. Das folgt aus der Regelung in der Satzung.

Alle Formulare finden Sie weiter unten in der Rubrik Formulare/Online Dienste

Zuständige Stelle