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Leistungen

5.1 - Ehrungen herausragender Sportler_innen und Mannschaften

Die Stadt Freiburg fördert in Anerkennung der Bedeutung des Sports für unsere Gesellschaft die Freiburger Sportvereine im Rahmen der im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel durch Ehrungen herausragender Sportler_innen und Mannschaften.

Zuständige Stelle

Voraussetzungen

Der Verein

  • muss mindestens 3 Jahren im Vereinsregister eingetragen sein.
  • muss durch angemessene Mitgliedsbeiträge seine eigenen Einnahmemöglichkeiten ausschöpfen.
  • muss seinen Sitz in Freiburg haben.
  • muss Mitglied von mindestens einer Gliederung des Deutschen Sportbundes sein.
  • muss den Erwerb der Mitgliedschaft von allen Bürgerinnen und Bürgern unbegrenzt ermöglichen
  • muss gemeinnützig im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung sein.

Das Mitglied/die Mitglieder des Sportvereins müssen eine besonders sportliche Leistung (Meisterschaft, Platzierung) vollbracht haben.

Verfahrensablauf

Das Sportreferat informiert im 4. Quartal über den Newsletter „Sport Bobbele“ die Sportvereine zur Meldung herausragender Sportler_innen und Mannschaften auf.Der Sportverein stellt den Antrag an das Sportreferat. Weiterhin können auch ganzjährig Anträge gestellt werden. Die Ehrung mit Sportmedaillen in Gold, Silber,Bronze sowie für die Jugend erfolgt einmal jährlich bei einer gesonderten Ehrungsfeier, i.d.R. bei der Galanacht des Sports.

Fristen

Der Antrag ist bis 01.12. an das Sportreferat zu stellen.

Erforderliche Unterlagen

Dem Antrag ist eine Bestätigung des Fachverbandes über die erreichte Platzierung oder ein Link zu entsprechenden Ergebnisliste des Fachverbandes beizufügen.

Kosten

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Hinweise

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Rechtsgrundlage

§16 Abs. 3 Sport-Förderungsrichtlinien der Stadt Freiburg

Richtlinien für die Ehrung erfolgreicher Sportler durch die Stadt Freiburg i.Br.

Freigabevermerk

Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Stadt Freiburg hat ihn am 02.07.2024 freigegeben.