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Behördenwegweiser

Liegenschafts- und Ingenieurvermessung

Beschreibung

Die Liegenschafts- und Ingenieurvermessung spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung einer präzisen und zuverlässigen räumlichen Grundlage für eine Vielzahl von Planungs-, Bau- und Verwaltungsprozessen. Sie gewährleistet den Erhalt des Raumbezugs, indem sie Objekte, Grenzen und Infrastrukturen exakt vermisst und ihre Position im Raum dokumentiert.

Im Bereich der Liegenschaftsvermessung steht die rechtssichere Festlegung und Dokumentation von Grundstücksgrenzen im Vordergrund. Dies ist essenziell für Eigentumssicherung, Immobilienwirtschaft und städtebauliche Entwicklungen.

Die Ingenieurvermessung unterstützt komplexe Bauprojekte, wie Brücken, Straßen oder Gebäude, durch hochpräzise Messungen und Überwachungen. Hierbei sorgt sie dafür, dass Planungen exakt umgesetzt werden und Veränderungen, wie Setzungen oder Verschiebungen, frühzeitig erkannt werden.

In beiden Bereichen ist der Erhalt des Raumbezugs entscheidend: Nur durch ein einheitliches, verlässliches Bezugssystem wie dem UTM-Referenzsystem – können lokale Vermessungen mit globalen Geodaten verknüpft und konsistente Planungen sowie nachhaltige Raumordnungen sichergestellt werden.

 

Als Service hat der Bereich Vermessung beim Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung an der Sonnenuhr beim Bürgerhaus Seepark einen GPS-Referenzpunkt installiert. Hier können interessierte Bürger_innen die Positionsgenauigkeit ihres Navigationsgeräts oder Smartphones überprüfen.

Nähere Informationen finden Sie hier.

 

Aufgaben der Liegenschafts-und Ingenieurvermessung:

Grenzfeststellung
Bei der Grenzfeststellung werden die Grenzpunkte vor Ort auf ihre Übereinstimmung mit der Festlegung im Liegenschaftskataster überprüft und ggf. neu vermarkt.

Einmessung von Gebäuden
Der Bereich Vermessung im Amt für Wohnraumentwicklung und Vermessung ist verpflichtet, alle Gebäude und Gebäudeveränderungen von Amts wegen nach ihrer Fertigstellung einzumessen und im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Die Kosten sind von den Gebäudeeigentümer*innen und Gebäudeeigentümer*innen zu tragen.

Teilung von Grundstücken
Teilungsvermessungen werden auf Antrag durchgeführt. Eigentumsveränderungen an den Grundstücken, die mit Grenzänderungen verbunden sind, können erst nach einer amtlichen Teilungsvermessung in das Grundbuch eingetragen werden.

Topografische Bestandsaufnahmen
Für Planungsverfahren und die Stadtentwicklung werden topographische Bestandsaufnahmen in vielfacher Weise als Grundlage benötigt.

Bauvermessungen
Bauvorhaben werden entsprechend der Planung durch eine Vermessungsfachkraft in der Örtlichkeit abgesteckt. Bei größeren Bauvorhaben sind häufig auch Bauwerkskontrollen durchzuführen.

Lageplan zum Bauantrag - Sachverständigenlageplan
Neubaumaßnahmen sind auf dem Auszug der Liegenschaftskarte darzustellen. Die Übereinstimmung mit den Festlegungen der geltenden Bauvorschriften muss nachgewiesen werden.

Sonstige Ingenieurvermessungen
Es werden Absteckungen und Kontrollen für Maßnahmen im Straßen- und Stadtbahnbau, digitale Geländemodelle, Geländeprofile, Flächennivellements und Bauwerksüberwachungen durchgeführt.

Öffnungszeiten

Allgemeine Öffnungszeiten

Montag
09:00 Uhr - 12:30 Uhr (Nachmittags: nach Vereinbarung)
Dienstag
09:00 Uhr - 12:30 Uhr (Nachmittags: nach Vereinbarung)
Mittwoch
09:00 Uhr - 12:30 Uhr (Nachmittags: nach Vereinbarung)
Donnerstag
09:00 Uhr - 12:30 Uhr (Nachmittags: nach Vereinbarung)

Kontakt

Hausanschrift

Berliner Allee 1
79114 Freiburg
Zur elektronischen Fahrplanauskunft

Kontakt

0761 201-4201

Anfahrtsbeschreibung

mit öffentlichen Verkehrsmitteln:
Haltestelle "Runzmattenweg", Linie 1 und 3

Persönlicher Kontakt

Herr Streicher

Abteilungsleitung

0761 201-4250
Herr Volk

Sachgebietsleitung

0761 201-4268
Herr Ambroso

Sachgebietsleitung

0761 201-4267