Behördenwegweiser
Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Abweichende Büroadresse: Auf der Zinnen 1 (2. OG im Karlsbau), 79098 Freiburg
Beschreibung
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist zuständig für alle, die zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Straftat zwischen 14 und 20 Jahre alt waren und gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde.
Die Beteiligung der Jugendhilfe im Strafverfahren im gesamten Verfahren ist durch das Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) und das Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt.
Die Jugendhilfe im Strafverfahren ist unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendgericht.
Fragen und Antworten zur Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS)
Die Einleitung eines Strafverfahrens ist für die Betroffenen oft mit Unsicherheiten und Fragen verbunden:
- Ist noch etwas zu retten?
- Was kommt auf mich zu?
- Wie geht es weiter?
- Welche Rechte und Pflichten habe ich?
Die Antworten auf die Fragen haben wir; die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Jugendhilfe im Strafverfahren.
Information zur Jugendhilfe im Strafverfahren (JuHiS):
Die JuHiS arbeitet auf den gesetzlichen Grundlagen des § 52 SGB VIII (Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz) und§ 38 JGG (Jugendgerichtshilfe).
Wir bieten Jugendlichen (14 bis 17 Jahre) und Heranwachsenden (18 bis 20 Jahre),
gegen die ein Strafverfahren eingeleitet wurde, sowie ggf. den Eltern unsere Unter-stützung an. Wir begleiten Sie im gesamten Strafverfahren und arbeiten in Koopera-tion mit, aber unabhängig von Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht.
Wir finden gemeinsam eine Lösung ...
Wir bieten an ...
- INFORMATION über den Ablauf des Strafverfahrens
- BERATUNG über Möglichkeiten und Leistungen der Jugendhilfe sowie anderer sozialer Angebote
- (Schadenswiedergutmachung, Täter-Opfer-Ausgleich, Suchtberatung ... )
- BEGLEITUNG vor, während und nach der Gerichtsverhandlung
- VERMITTLUNG von Einsatzstellen zur Ableistung von gemeinnützigen Arbeitsstunden
Das Angebot der JuHiS ist freiwillig!
Sie können sich gerne telefonisch vorab informieren oder einen Gesprächstermin vereinbaren.
Öffnungszeiten
Allgemeine Öffnungszeiten
Kontakt
Kontakt
Öffentlicher Personennahverkehr
VAG: Linien 3, 5 und 27 Haltestelle "Europaplatz"
Übergeordnete Dienststellen
Persönlicher Kontakt
Sachgebietsleitung
Aufgaben:
JuHiS II - Neuburg, Herdern, Zähringen
Vertretung: E. Kölble/ A. Locorotondo
Aufgaben:
JuHiS I – Mooswald, Haslach-Haid, Weingarten
Vertretung: R. Müller
Aufgaben:
JuHiS III - Waldsee, Littenweiler, Ebnet, Kappel, Oberau, Oberwiehre, Mittelwiehre, Unterwiehre Süd, Günterstal
Vertretung: H. Meyer
Aufgaben:
JuHiS IV - Haslach-Egerten, Haslach-Gartenstadt, Haslach-Schildacker
Vertretung: H. Hofmann/ A. Locorotondo
Aufgaben:
JuHiS V - Stühlinger, Betzenhausen, Landwasser
Vertretung: C. Lang
Aufgaben:
JuHiS VI - Brühl-Beurbarung, Lehen, Waltershofen, Mundenhof, St. Georgen Nord, St. Georgen Süd, Opfingen, Tiengen, Munzingen, Rieselfeld
Vertretung: U. Kircher
Aufgaben:
JuHiS VII - Altstadt, Brühl-Güterbahnhof, Brühl-Industriegebiet, Hochdorf, Unterwiehre Nord, Vauban
Vertretung: H. Hofmann/ E. Kölble
Aufgaben:
Sekretariat/ Zuweisung von Einsatzstellen