Leistungen
Wohnberechtigungsschein beantragen
Onlineantrag und Formulare
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Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Antragstellung eines Wohnberechtigungsscheines in Freiburg gemeldet sein müssen.(Ausnahme: Polizeiliche Meldung außerhalb Baden-Württembergs)
- Online-Terminvereinbarung Wohnberechtigungsschein
- Verdienstbescheinigung - Wohnversorgung im geförderten Wohnraum Achtung!!! Bei berufstätigen Personen ist eine von der Arbeitgeberin / vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung erforderlich.
Den "Allgemeinen Wohnberechtigungsschein" benötigen Sie, um eine geförderte und gebundene Sozialmietwohnung beziehen zu können. Sie müssen ihn dem Vermieter oder der Vermieterin übergeben, wenn Sie einziehen. Sie erhalten ihn bei Ihrer Gemeinde und können ihn landesweit verwenden. Ihre Haushaltsangehörigen werden von der Wohnberechtigung mit umfasst.
Der Wohnberechtigungsschein bietet nur die Möglichkeit, einen Mietvertrag abzuschließen. Einen Anspruch auf eine Sozialmietwohnung haben Sie damit nicht.
Hinweis: Bis zum 31. Dezember 2007 war die Ausstellung von Wohnberechtigungsscheinen bundesrechtlich geregelt. Diese alten Wohnberechtigungsscheine haben ihre Gültigkeit in Baden-Württemberg spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2008 verloren. Haben Sie zu diesem Zeitpunkt bereits in einer Sozialmietwohnung gewohnt und tun es weiterhin, ändert sich nichts. Sie müssen für diese Wohnung keinen neuen Wohnberechtigungsschein beantragen. Sie benötigen allerdings einen neuen Wohnberechtigungsschein, wenn Sie in eine andere Sozialmietwohnung umziehen.