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Umsatzsteuer - Jahreserklärung oder Voranmeldung abgeben

Die Umsatzsteuer wird auch Mehrwertsteuer genannt.

Ihr unterliegen unter anderem

  • die Lieferungen (z.B. Verkäufe von Waren) und sonstigen Leistungen (Dienstleistungen wie z.B. Reparaturen, Beratungsleistungen, usw.), die im Inland gegen Entgelt im Rahmen eines Unternehmens ausgeführt werden,
  • die Einfuhr von Gegenständen aus dem Nicht-EU-Drittland (die entstehende Einfuhrumsatzsteuer erhebt der Zoll) und
  • der Bezug von Waren aus den Ländern der Europäischen Union (sog. innergemeinschaftlicher Erwerb).

Bemessungsgrundlage und Steuersatz

Bemessungsgrundlage ist normalerweise der Nettopreis, auf den die Umsatzsteuer ausgeschlagen wird. Sofern ein Bruttopreis (d.h. die Umsatzsteuer ist hierin bereits enthalten) vereinbart wurde, muss die Umsatzsteuer herausgerechnet werden.

In Deutschland gibt es folgende Steuersätze:

  • Den allgemeinen Steuersatz von 19 %, dem die meisten Umsätze unterliegen,
  • den ermäßigten Steuersatz von 7 %. Dieser gilt insbesondere auf Umsätze für den menschlichen Grundbedarf (z.B. die meisten Lebensmittel, Bücher, Zeitungen, kulturelle Veranstaltungen, Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr) sowie
  • den Steuersatz von 0 % für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen (sogenannter Nullsteuersatz). Dieser wurde ab dem 01.01.2023 eingeführt.

Für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen (ausgenommen die Abgabe von Getränken) gilt befristet bis zum 31.12.2023 der ermäßigte Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 %.

Zuständige Stelle

Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.

Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: