Ein Parkscheinautomat oder eine Parkuhr ist defekt.
An einem defekten Parkscheinautomaten oder einer Parkuhr kann unter Anbringung einer Parkscheibe bis zur Höchstparkdauer geparkt werden.
Die Höchstparkdauer kann dem Aufdruck des Parkscheinautomaten entnommen werden.
Die Meldung über einen defekten Parkscheinautomaten erfolgt an:
Frau Wagner
Garten- und Tiefbaumt
Telefon 0761/ 201-4731
Wichtig ist hierbei die Nummer des defekten Parkscheinautomaten bzw. der genaue Standort des Parkscheinautomaten.
Zahlung innerhalb einer Woche nach Erhalt der schriftlichen Verwarnung.
Verwarnung
Die Geldbuße für diesen Verstoß können Sie dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog entnehmen.
§ 13 Abs. 1, 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 63.1 BKat
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zugehörigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 21.01.2016 freigegeben.