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Leistungen

Mietwagen – Fahrzeugtausch Mietwagen

Als Inhaber einer Erlaubnis für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen nach dem Personenbeförderungsgesetzt, müssen Sie den Wechsel Ihres bisher genehmigten und eingesetzten Fahrzeugs durch die zuständige Erlaubnisbehörde genehmigen lassen, bevor Sie dieses einsetzen.

Erst nach deren Genehmigung, darf das neue Fahrzeug für den Gelegenheitsverkehr mit Mietwagen eingesetzt werden.

Die Genehmigung erfolgt durch Eintrag in die Erlaubnisurkunde und den Auszug aus dieser.

Hinweis: Auch wenn Sie nur einen Fahrzeugwechsel vornehmen und das Kennzeichen identisch bleibt, ist eine Genehmigung der zuständigen Behörde erforderlich.