Leistungen
Lebenspartnerschaftsurkunde bestellen
Onlineantrag und Formulare
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Bestellung von Personenstandsurkunden
Bearbeitungszeit bis zu 5 (zuzüglich Postweg) Werktage
Achtung: Für die Erstellung der ersten Geburtsurkunde für ein neugeborenes Baby gibt es eine andere Bearbeitungszeit. Weitere Informationen finden Sie unter www.freiburg.de/geburten.
Bitte sehen Sie von telefonischen Rückfragen zum Bearbeitungsstatus Ihrer Bestellung ab. Sollten sich Fragen ergeben, welche die Bearbeitung verzögern, melden wir uns selbständig und zeitnah bei Ihnen.
Bezahlmöglichkeiten: Paypal und Kreditkarte
Hinweis zur Bezahlung mit Kreditkarte:
3D-Secure ist für Online-Kartenzahlungen Pflicht. Bitte prüfen Sie vorab, ob Sie das 3D-Secure Verfahren bei Ihrer Bank freigeschaltet haben
Sie benötigen nochmals eine Urkunde über Ihre eingetragene Lebenspartnerschaft? Jederzeit können Sie diese beantragen.
Die Lebenspartnerschaftsurkunde enthält:
- die Vor- und Familiennamen der Lebenspartner_innen
- zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft und
- entsprechend dem Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister zum Zeitpunkt der Ausstellung der Urkunde
- Ort und Tag der Geburt
- Ort und Tag der Begründung der Lebenspartnerschaft
Beglaubigter Ausdruck aus dem Lebenspartnerschaftsregister mit Hinweisen
Diesen benötigen Sie beispielsweise für die Umwandlung Ihrer Lebenspartnerschaft in eine gleichgeschlechtliche Ehe - sofern Sie Ihre Lebenspartnerschaft nicht am Ort der Begründung umwandeln lassen.
Hinweis:
Bitte vergewissern Sie sich, dass der Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall, Lebenspartnerschaft) mit dem angegebenen Ort der Beurkundung übereinstimmt oder das im Ausland stattgefundene Ereignis an dem oben angegebenen Ort nachbeurkundet wurde. Personenstandsurkunden können nur von dem Standesamt ausgestellt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich die Beurkundung erfolgte. Bitte wenden sich immer an dieses Standesamt. Die Ortsverwaltungen Munzingen, Opfingen, Kappel, Ebnet, Waltershofen, Hochdorf, Tiengen und Lehen haben eigenständige Standesämter für ihren Zuständigkeitsbereich.