Leistungen
de.kdrs.cms.servicebw.services.LeistungenCmsService@769af8bf
Kündigung während der Elternzeit beantragen
Während der Elternzeit haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Kündigungsschutz.
Nur in besonderen Fällen können Sie als Arbeitgeber ausnahmsweise mit Zustimmung der zuständigen Stelle das Arbeitsverhältnis kündigen.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: