Unternehmer im Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen sind verpflichtet, der zuständigen Behörde das Hinzukommen oder den Wechsel eines Fahrzeugs unverzüglich anzuzeigen.
Der neue Kraftomnibus ist in Gebrauch.
Innerhalb von 3 Monaten nach Inbetriebnahme eines neuen Kraftomnibusses, sollten Sie die zuständige Behörde darüber in Kenntnis setzen. Bitte lassen Sie uns hierzu die erforderlichen Unterlagen (siehe unten) persönlich oder per Post zukommen.
Sie müssen Ihr Fahrzeug innerhalb von 3 Monate nach Inbetriebnahme bei uns anmelden.
Keine
Tipp:
Bitte achten Sie auf die Vollständigkeit der Unterlagen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 17.05.2016 freigegeben.