Kostenersatz für Anschlusskanäle
Zuständige Stelle
Voraussetzungen
Erstmalige Herstellung eines neuen öffentlichen Kanals in einem Neubaugebiet.
Verfahrensablauf
Grundstücksentwässerungsanlagen sind sämtliche Entwässerungsanlagen innerhalb eines Grundstücks sowie die Anschlusskanäle zwischen der Grundstücksgrenze und dem Anschlusspunkt an die öffentlichen Abwasseranlagen.
Wird ein öffentlicher Kanal neu verlegt, so stellt die Stadt während der Baumaßnahmen für diesen Kanal die Anschlussleitungen auf Kosten der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers her. Die Stadt kann sich zur Herstellung Dritter bedienen.
Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand ermittelt.
Fristen
Keine
Erforderliche Unterlagen
Keine
Kosten
Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand ermittelt.
Hinweise
Hinweis:
§ 7 und 8 der Stadtentwässerungssatzung
Rechtsgrundlage
§ 7 der Stadtentwässerungssatzung i.V. mit § 42 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG), Kostenersatz für Haus und Grundstücksanschlüsse.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 26.01.2016 freigegeben.