Erstmalige Herstellung eines neuen öffentlichen Kanals in einem Neubaugebiet.
Grundstücksentwässerungsanlagen sind sämtliche Entwässerungsanlagen innerhalb eines Grundstücks sowie die Anschlusskanäle zwischen der Grundstücksgrenze und dem Anschlusspunkt an die öffentlichen Abwasseranlagen.
Wird ein öffentlicher Kanal neu verlegt, so stellt die Stadt während der Baumaßnahmen für diesen Kanal die Anschlussleitungen auf Kosten der Grundstückseigentümerin bzw. des Grundstückseigentümers her. Die Stadt kann sich zur Herstellung Dritter bedienen.
Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand ermittelt.
Keine
Keine
Die Kosten werden nach dem tatsächlichen Aufwand ermittelt.
Hinweis:
§ 7 und 8 der Stadtentwässerungssatzung
§ 7 der Stadtentwässerungssatzung i.V. mit § 42 Kommunalabgabengesetz Baden-Württemberg (KAG), Kostenersatz für Haus und Grundstücksanschlüsse.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen. Die Stadt Freiburg hat diesen am 26.01.2016 freigegeben.