Leistungen
Grenzgängerkarte für Staatsangehörige der Schweiz beantragen
Onlineantrag und Formulare
Staatsangehörige der Schweiz, die nicht nach Deutschland ziehen und im Bundesgebiet länger als 3 Monate einer Erwerbstätigkeit nachgehen möchten, müssen ihren Aufenthalt bei der Ausländerbehörde anzeigen. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhalten sie zum Nachweis des Aufenthaltsrechts eine Grenzgängerkarte.
Hinweis: Zeigen Sie Ihren Aufenthalt nicht an, ist das eine Ordnungswidrigkeit.