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Leistungen

Fahrschulerlaubnis beantragen

Die Ausbildung von Fahrschülerinnen und Fahrschüler darf nur in einer anerkannten Fahrschule erfolgen. Hierfür wird eine Fahrschulerlaubnis nach dem Fahrlehrergesetz benötigt.

Wer Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler), bedarf der Fahrlehrerlaubnis. Die Fahrlehrerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Von der Fahrlehrerlaubnis darf nur zusammen mit der Fahrschulerlaubnis oder im Rahmen eines Beschäftigungs- oder Ausbildungsverhältnisses mit dem Inhaber oder der Inhaberin einer Fahrschule Gebrauch gemacht werden. Sollten mehrere Unterrichtsräume betrieben werden, muss für jeden zusätzlichen Raum eine Zweigstellenerlaubnis beantragt werden.

Zuständige Stelle