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Leistungen

Erziehung in einem Heim oder einer anderen betreuten Wohnform beantragen

Schwerwiegende familiäre Probleme können dazu führen, dass Kinder oder Jugendliche in einem Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform untergebracht werden (zum Beispiel betreutes Einzelwohnen, Wohngruppe von mehreren Jugendlichen, Mutter-Kind-Wohngruppe).

Neben der Unterbringung erhalten die Kinder und Jugendlichen dabei

  • Unterstützung bei der
    • Ausbildung,
    • Arbeitsuche und
    • allgemeinen Lebensführung,
  • therapeutische und pädagogische Hilfen.

Heimerziehung oder Unterbringung in einer anderen betreuten Wohnform ist möglich:

  • als vorübergehende Maßnahme, nach der die Kinder oder Jugendlichen wieder in ihre Herkunftsfamilie zurückkehren,
  • als vorübergehende Maßnahme, in der die Kinder oder Jugendlichen auf die Unterbringung in einer Pflegefamilie vorbereitet werden oder
  • als dauerhafte Maßnahme, die die Kinder oder die Jugendlichen auf ein selbständiges Leben vorbereitet.

Zuständige Stelle