Leistungen
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Ein- und Ausfuhr geschützter Pflanzen- und Tierarten Genehmigung
Unter die Genehmigungspflicht fallen lebende und tote Tiere und Pflanzen sowie Teile oder Erzeugnisse mit Bestandteilen daraus.
Außerdem können Sie folgende CITES-Sondergenehmigungen beantragen:
- Bescheinigung für Musikinstrumente,
- Bescheinigung für Wanderausstellungen,
- Musterkollektionsbescheinigung und
- Reisebescheinigung für Haustiere geschützter Arten
Die erteilte Genehmigung müssen Sie bei der Ein- oder Ausfuhrzollstelle zur artenschutzrechtlichen Zollabfertigung vorlegen.
Sie brauchen die Genehmigung auch, wenn Sie das Exemplar wiederaus- oder wiedereinführen möchten.
Zuständige Stelle
Diese Serviceleistung wird nicht von der Stadt Freiburg erbracht.
Weitere Informationen zu dieser Dienstleistung finden Sie auf dem Serviceportal des Landes Baden-Württemberg: