Leistungen
Denkmalschutz - Bescheinigung für steuerliche Vergünstigungen beantragen
Onlineantrag und Formulare
Neben der unmittelbaren Förderung durch Zuschüsse ist die Erhaltung von Bau- und Kulturdenkmalen auch steuerlich begünstigt.
Um steuerliche Vergünstigungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie Ihrem Finanzamt eine besondere Bescheinigung vorlegen. Sie gilt als Nachweis für die Denkmaleigenschaft und die Erforderlichkeit der Aufwendungen.
Sie können die Bescheinigung nur für bestimmte Bau- und Kulturdenkmale und nur für bestimmte Maßnahmen erhalten.